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Über Logopädie

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. In der Regel erfolgt die Therapie in unseren Praxisräumen. In medizinisch notwendigen Fällen kann der zuständige Arzt einen Hausbesuch verordnen. In diesem Fall führen wir die Therapie bei Ihnen Zuhause durch.

Ziele:

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine individuell optimale Kommunikationsfähigkeit zu erreichen. Hierfür werden in der Therapie auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen speziell für Sie abgestimmte Übungen durchgeführt. Daneben erfolgt eine fortlaufende Information über den Stand der Therapie und die Anleitung zum selbständigen Üben.

Zeitpunkt und Dauer:

Die logopädische Therapie sollte so frühzeitig wie möglich beginnen. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Therapie notwendig ist, kann Ihr Arzt zunächst eine Therapieeinheit zur Befunderhebung verschreiben. Die Therapieeinheiten betragen in der Regel 45 Minuten. In Einzelfällen sind auch Einheiten von 30 oder 60 Minuten sinnvoll. Die wöchentliche Therapiefrequenz ist abhängig von den Gegebenheiten und beträgt in der Regel 1-2 mal pro Woche.

Der Weg zur Therapie:

Wenn Ihr Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO, Phoniater, Neurologe, Kieferorthopäde) einen Therapiebedarf festgestellt hat, wird er Sie an uns verweisen. Sie sollten sich in diesem Fall telefonisch bei uns melden, damit wir einen passenden Termin vereinbaren können. Wir bitten Sie, sich erst dann ein Rezept für die logopädische Behandlung (Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Sprech- Sprach- und Stimmtherapie) zu besorgen, wenn Sie diesen Termin haben. Das Rezept darf beim Ersttermin nicht älter als 14 Tage sein, da es sonst verfällt.

Kosten der Therapie:

Auf Grundlage der Heilmittelverordnung wird die Therapie bei Ihnen durchgeführt. Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, rechnen wir Ihre Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Erwachsene müssen für die Behandlung einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10%, sowie 10 € pro Rezept leisten. Bei Zuzahlungen, die jährlich über 2% Ihres Einkommens (chronisch Kranke 1%) liegen, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von den Zuzahlungen befreien lassen. Kinder sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.

Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, schließen wir mit Ihnen eine Behandlungsvereinbarung ab und stellen Ihnen die Behandlung privat in Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen ein und erhalten die Kosten erstattet.

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